Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gegebenenfalls auch gerichtlich auf allen Gebieten des Verkehrsrechts.
Dazu gehören die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, die Wahrung Ihrer Interessen in den Fällen, in denen gegen Sie straf- oder bußgeldrechtlich wegen eines Verkehrsverstoßes ermittelt wird aber auch in allen Führerschein-angelegenheiten.
Ich bin Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn es um die Regulierung von Sach- und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall, wie Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagen/Nutzungsausfall, Abschleppkosten etc., sowie um die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall- und Haushaltsführungsschaden geht.
In Verkehrsstrafsachen berate und vertrete ich Sie bei Delikten wie Fahren unter Alkohol/Drogen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung, Beleidigung etc.
In Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren vertrete ich Sie gegenüber Verwaltungsbehörden und Gerichten, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer Abstandsunterschreitung, des unzulässigen Handygebrauches, eines Rotlichtverstoßes, einer Vorfahrtsverletzung oder ähnlichem konfrontiert werden.
Wenden Sie sich an mich, wenn Ihnen der Führerscheinentzug droht, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Schwierigkeiten macht oder es Streitigkeiten mit Ihrer Kasko-Versicherung, etwa nach einem Wildschaden oder einer Ihnen vorgeworfenen grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadenereignisses gibt.